Was bedeutet der vierfache GOT-Satz beim Tierarzt?

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bildet den rechtlichen Rahmen für tierärztliche Honorare in Deutschland. Sie definiert feste Grundgebühren für jede einzelne medizinische Leistung. Je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und besonderen Umständen dürfen Tierarztpraxen regulär bis zum dreifachen Satz abrechnen.

Wann darf der vierfache Satz berechnet werden?

Der vierfache Satz (4-facher GOT-Satz) darf ausschließlich im tierärztlichen Notdienst angesetzt werden. Dies betrifft konkrete Notfallbehandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten. Wichtig zu wissen: Der Steigerungsfaktor wird für einzelne erbrachte Leistungen berechnet und gilt nicht zwingend pauschal für alle Positionen auf der Rechnung.

Welche Notdienstzeiten gelten grundsätzlich?

Die offiziellen Notdienstzeiten sind bundesweit geregelt. Sie greifen zu folgenden Zeiten:

  • Täglich von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
  • An Wochenenden von Freitag 18:00 Uhr durchgehend bis Montag 08:00 Uhr
  • An gesetzlichen Feiertagen ganztägig von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Warum werden Rechnungen im Notdienst teuer?

Im Notdienst kommen zwei wesentliche Kostenfaktoren zusammen:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Die Abrechnung einzelner Behandlungsleistungen mit einem Faktor bis zum 4-fachen Satz.

Dadurch vervielfacht sich der rechnerische Rechnungsbetrag für die medizinische Versorgung im Vergleich zum regulären Praxisbetrieb spürbar.

Rechenbeispiel zum Gebührensatz

Die Gebührenordnung nennt für jede Maßnahme eine bundesweit einheitliche Grundgebühr. Bei normalem Aufwand wird diese mit dem einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz multipliziert. Bei einer Abrechnung im Notdienst mit dem vierfachen Satz vervierfacht sich exakt diese Grundgebühr der jeweiligen Einzelleistung.

Worauf sollte eine Hunde- oder Katzenversicherung achten?

Damit Sie bei einem Notfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, sollte eine Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung folgende Kriterien erfüllen:

  • Erstattung regulärer Behandlungen bis zum 3-fachen GOT-Satz.
  • Erstattung von Behandlungen im Notdienst bis zum 4-fachen GOT-Satz.
  • Übernahme der gesetzlichen Notdienstgebühr im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Der tatsächliche Leistungsumfang ist stets tarifabhängig.

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